NS-Verfolgung (1933-1945)

NS-Verfolgung nach § 175 StGB

Die NS-Verfolgung von homosexuellen Männern vollzog sich primär über die 1935 in Kraft getretene Verschärfung des § 175 des Strafgesetzbuches (StGB). Während zuvor „widernatürliche Unzucht“ (beischlafähnliche Handlungen) strafbar war, reichte nun bereits ein „wollüstiges Auge“ oder eine Berührung. Die Höchststrafe wurde erhöht.

Die Zahl der Männer, die wegen homosexueller Vergehen verurteilt wurden, stieg ab 1935 rapide. Häufig wurden sie nach Verbüßung der gegen sie verhängten Gefängnisstrafe, manchmal aber auch ohne dass sie gerichtlich verurteilt worden waren, von der Gestapo in „Vorbeugehaft“ genommen und in Konzentrationslager überstellt.

Männer, die aufgrund von § 175 StGB verfolgt wurden und in Konzentrationslager gelangten, wurden durch den Rosa Winkel gekennzeichnet. Dieses Kennzeichen sollte Häftlinge direkt anhand ihres Haftgrundes erkennbar machen, ähnlich wie der Rote Winkel für politische Häftlinge oder der Schwarze Winkel für „Asoziale“. Die Träger des Rosa Winkels befanden sich am untersten Ende der Lagerhierarchie. Sie waren nicht nur der Brutalität der SS ausgesetzt, sondern litten oft auch unter zusätzlicher Isolation und Gewalt durch Mithäftlinge.

Im „Dritten Reich“ wurden über 100.000 Männer in Rosa Listen erfasst. In der NS-Zeit ergingen 50.000 Urteile aufgrund von §§ 175 und 175a RStGB. Insgesamt dürften etwa 10.000-15.000 homosexuelle Männer in den Konzentrationslagern inhaftiert worden sein, von denen etwa 53 % starben.

Im Unterschied zu anderen Verfolgtengruppen wurde den homosexuellen Männern nach 1945 jahrzehntelang die Anerkennung als NS-Opfer verweigert. Ursache dafür waren Kontinuitäten der Verfolgung, die lange vor 1933 begann und nach 1945 andauerte. Der § 175 galt in der 1935 verschärften NS-Fassung in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 weiter.

NS-Verfolgung jenseits des § 175

Während die Verfolgung homosexueller Männer primär über den § 175 StGB erfolgte, waren Lesben und Trans Personen in unterschiedlicher, oft willkürlicher Weise von der NS-Repression betroffen, da die Gesetze zur Homosexualität ausschließlich männliche Handlungen bestraften.