Homosexuelle Silvesterfeier 1949

An Silvester 1949 fand in der Freiburger Gartenstraße 10 eine außergewöhnliche Feier statt, zu der ein stadtbekannter Textilkaufmann geladen hatte. Seine Wohnung galt in der direkten Nachkriegszeit als inoffizielle „Zentrale der Homosexuellen“, in der sich männliche Gäste aus Freiburg und der weiteren Umgebung, etwa aus Basel oder Hannover, versammelten. Um sich vor der drohenden staatlichen Verfolgung zu schützen, stellten sich die Teilnehmer untereinander lediglich mit Spitznamen vor. Der Abend begann mit einem gemeinsamen Besuch des Stadttheaters, woraufhin die Männer gegen 23 Uhr in die Wohnung in der Gartenstraße weiterzogen, um dort bis fünf Uhr früh bei Sekt, Wein, Torten und belegten Broten zu feiern.

Obwohl das gemeinsame Tanzen der Männer an diesem Abend ein ersehntes Zeichen der Liberalisierung war, wurde es gleichzeitig zum Anstoß für strafrechtliche Verfolgung. Die Kriminalpolizeistelle, die sich damals ganz in der Nähe am Holzmarkt befand, bekam Wind von den Aktivitäten in der Gartenstraße. Auf Grundlage des Paragraphen 175, den die junge Bundesrepublik unverändert von den Nationalsozialisten übernommen hatte, wurden der Gastgeber und sieben weitere Männer angeklagt. Da das Gesetz nicht nur sexuellen Kontakt, sondern bereits Küsse, Umarmungen oder „wollüstige“ Blicke unter Strafe stellte, wurde der Gastgeber schließlich zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt.

Queere Geschichte*n Freiburg: Station 22 – Frühe Homo-Bewegung