Stolperstein Karl Müller | Freiburg

NS-Verfolgung von Homosexuellen

Die NS-Verfolgung homosexueller Männer vollzog sich primär über die 1935 in Kraft getretene Verschärfung des Paragraphen 175 des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB). Im Gegensatz zur Version aus dem 19. Jahrhundert, die nach ständiger Rechtsprechung „beischlafähnliche Handlungen“ für eine Strafbarkeit voraussetzte, reichten nach dem Willen der NS-Gesetzgebung bereits „begehrliche Blicke“ für eine Strafverfolgung.

Die Zahl der Männer, die wegen homosexueller Vergehen verurteilt wurden, stieg ab 1935 rapide. Häufig wurden sie nach Verbüßung der gegen sie verhängten Gefängnisstrafe, manchmal aber auch ohne dass sie gerichtlich verurteilt worden waren, von der Gestapo in Konzentrationslager verschleppt. Im „Dritten Reich“ wurden über 100.000 Männer polizeilich erfasst (Rosa Listen), 50.000 Urteile ergingen aufgrund von §§ 175 und 175a RStGB. Insgesamt dürften etwa 10.000 homosexuelle Männer in den NS-Konzentrationslagern inhaftiert worden sein, von denen etwa 53 % ums Leben kamen.

NS-Verfolgung von Homosexuellen in Südbaden

Gedenkveranstaltung „Schicksale männlicher Opfer des § 175 in Südbaden 1933-1945“ am 28. Juni 2010 im Theater Freiburg

William Schaefer studierte in den USA Germanistik und Geschichte, kam im Zuge seines Studiums 1967 an die Uni Freiburg und ist hier geblieben. Er wurde in Freiburg Lehrer für Englisch und Religion. Im Jahr 2000 begann er über die Nazi-Verfolgung Homosexueller in Südbaden zu forschen.