Viel Aufsehen erregen derzeit die Vorgänge um die Rosa Hilfe Freiburg e.V. (RH) und die Rosekids e.V. (RK). Dieser Artikel soll die aktuellen Vorgänge sachlich zusammenfassen.
Hintergrund ist die fristgerechte Kündigung eines Nutzungsvertrags für die Räume in der Adlerstrasse 12 seitens der RH. Die Kündigung wurde von dem Vorstand der RH am 09.03.2010 unterschrieben und dem Vorstand der RK zugesandt. Der zwischen der RH und den RK ausgehandelte Vertrag wird demnach fristgemäß zum 15. Mai 2010 gekündigt (später korrigiert auf den 31.05.2010). Diese Entscheidung wurde bei der ordentlichen Mitgliederlnnen-Versammlung der RH am 12.03.2010 von den anwesenden Mitgliederlnnen bestätigt.
Der Vorstand der RK bat dann um eine „unverzügliche, schriftliche Stellungnahme”, die aber laut Vertrag nicht verpflichtend ist – die RH antwortete, sie werde „zu gegebener Zeit zu den Beweggründen für die ausgesprochene Kündigung Stellung nehmen” Weiterhin bat der Vorstand der RK um Nennung der Bedingungen zur Aushandlung eines neuen Miet-vertrags. Die RH verweist hier lediglich darauf, dass es sich bisher um einen Nutzungsvertrag handelte und somit kein Interesse an dem Abschluss einer Mietvertrags besteht. Sollten die RK bis zum 01 Juni 2010 noch keine Ersatzräume gefunden haben, bietet die RH der U20-Gruppe an, die Räume weiterhin für einen vorübergehenden Zeitraum nutzen zu können.
Parallel zu seinen Schreiben hat der Vorstand der RK mit einem Info-Blatt zu einer Unterschriftenaktion aufgerufen. Hierin wird (neben einigen fragwürdigen Sachzusammenhängen) der RH vorgeworfen, dass sie das „übergeordnete Ziel, ein längst überfälliges schwul-lesbisches Zentrum zu schaffen, vollständig aus den Augen verliert, dass die Arbeit und das Bestehen anderer Vereine gefährdet wird” . Die RH
wird aufgefordert:
- im Sinne der gesamten Freiburger Szene zu handeln
- allen schwulen und lesbischen Gruppen und Vereinen in Freiburg unverzüglich Verträge anzubieten, die eine kostengünstige oder ggf. kostenlose und gleichberechtigte Nutzung der Räume ermöglichen
Die RK luden dann zum 26.03.2010 zu einem offenen Abend ein, um die Arbeit der beiden Vereine darzustellen und eine „sachliche Darlegung der momentanen Situation” zu erlauben. Der Vorstand der RH hatte seine Teilnahme im Vorfeld durch einen öffentlichen Aushang an die Mitgliederlnnen der RK abgesagt. An dem Abend selbst waren auch fast nur Mitgliederlnnen der RK anwesend. Die Diskussion und die Moderation war geprägt von der Darstellung des Verhältnisses zwischen den Vorständen der beiden Vereine und verschiedenster Vorkommnisse der Vergangenheit. Ein klarer Lösungsansatz des Problems war nicht erkennbar.
In dem öffentlichen Aushang der RH vom 19.03.2010 an die Mitgliederlnnen der RK wird darauf hingewiesen, dass der bisher bestehende Kontakt zu dem Vorstand der RK „extrem unbefriedigend und belastend” gewesen sei; dass ein Mitglied wiederholt „anmaßend, laut und ausfällig” geworden sei; und dass die RK die Räume nicht als Jugendgruppe benutzen können, „jedenfalls nicht, solange Euer jetziger Vorstand auch nur eine Spur von Einfluss bei Euch hat”. Ein Mitglied der RK versucht nun als Privatperson auftretend per Anwalt eine Unterlassungserklärung wegen dieser Aussagen gegen die RH durchzusetzen. | jtw
